Vertragsabschluss
Veranstalter ist der FC Remscheid e.V. Es gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen/AGB´s des Veranstalters. Der Teilnehmer muss via Anmeldeformular bis zum 17.05.2021 schriftlich beim FC Remscheid e.V. angemeldet sein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmen dürfen alle Kinder und Jugendlichen, Mädchen wie Jungen im Alter von 6-13 Jahren. Die An- und Abreise zum Camp erfolgt eigenverantwortlich durch die Erziehungsberechtigten. Ab 9:45 Uhr ist die Sportanlage geöffnet.
Leistung
3-tägiges Ferienfußball Camp, von Mittwoch, 07.07.2021 bis Freitag, 09.07.2021, mit lizensierten Trainern im Lenneper Röntgen Stadion. Inklusive Mittagessen, Obst und Getränke.
Bezahlung
Die Teilnahmegebühr wird am 01.06.2021, also ca. 4 Wochen vor Start des Feriencamps, per Sepa-Lastschriftverfahren vom FC Remscheid e.V. eingezogen. Eine andere Zahlungsweise kann aus administrativen Gründen nicht angeboten werden. Ohne Zahlungseingang erlischt das Recht auf Teilnahme. Die Abbuchung erfolgt mit dem Hinweis „1908-Feriencamp“ 2021.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Dem Teilnehmer werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% wird einbehalten. Wird die Veranstaltung vom Teilnehmer nach ihrem Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Veranstaltung absagen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht per Sepa- Lastschrift eingezogen oder nach dem 01.06.2021 im vollen Umfang zurückerstattet. Sollte die Veranstaltung ohne das Zutun des Veranstalters abgesagt werden müssen (z.B. Stadt, Landes- oder Bundesregierung etc.), wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 20% erhoben. Der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.
Ausschluss der Haftung
Der Erziehungsberechtigte erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Erziehungsberechtigte erkennt an, weder gegen den Veranstalter noch gegen weitere Beteiligte Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend zu machen.
Versicherungen
Der Erziehungsberechtigte garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Erziehungsberechtigten.
Angaben über Gesundheitszustand
Der Erziehungsberechtigte erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das Veranstaltungsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann.
Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der/die Erziehungsberechtigte den Veranstalter, Rettungsdienste anzufordern. Sollten durch medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, diese zu begleichen.
Foto und Filmrechte
Der/die Erziehungsberechtigte erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Fotos und Filmaufnahmen angefertigt werden. Der/die Erziehungsberechtigte stimmt der Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken durch den Veranstalter zu.
Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Veranstalter nach Vertragsabschluss für notwendig hält und von ihm nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Remscheid.
Remscheid (Stand 01.02.2021)